Digitalpakt 2.0 wurde beschlossen

Dienstag, 06. Januar 2026 | Neuigkeiten, Wissenswertes

Der Digitalpakt 2.0 wurde im Dezember 2025 von der Bundesregierung beschlossen und tritt zum Jahr 2026 in Kraft. Wie bereits beim ersten Digitalpakt ist auch für den Digitalpakt 2.0 ein klar definiertes Nutzungs- und Umsetzungszeitfenster vorgesehen. In Kürze erhalten die Kommunen ihre jeweiligen Zuwendungsbescheide.

Erfahrungen aus dem ersten Digitalpakt zeigen, dass es entscheidend ist, Planungs- und Projektierungsleistungen frühzeitig zu beauftragen, um

  • förderkonforme Ausschreibungen
  • rechtssichere Vergabeverfahren
  • sowie eine fristgerechte Umsetzung

sicherzustellen.

Wir unterstützen Kommunen und Schulträger dabei unter anderem mit folgenden Leistungen:

  • Vorprojekt- und Kostenschätzungen (nicht förderschädlich)
  • Projekt- und Zeitplanschätzungen (nicht förderschädlich)
  • Rahmenvertragsvereinbarungen für Ausschreibungsverfahren (nicht förderschädlich)

Nutzen Sie frühzeitig die Möglichkeit, sich qualifizierte, erfahrene und leistungsfähige Projektressourcen zu sichern. Wir arbeiten seit über 20 Jahren erfolgreich für öffentliche Auftraggeber und verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Planung und Umsetzung komplexer, fördermittelgebundener Projekte.

Gerne steht Herr Michael Rogall Ihnen für ein persönliches, kostenfreies Informationsgespräch zur Verfügung – telefonisch unter 0201 847 38 82 per Videokonferenz oder nach Terminvereinbarung auch vor Ort.

Kontaktinformationen auf einen Blick

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