Krankenhauszukunfts­gesetz

Am 18. September 2020 hat der Bund beschlossen 3 Milliarden Euro bereitzustellen, damit Krankenhäuser in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und insbesondere ihre IT-Sicherheit investieren können. Durch weitere Investitionsmittel von 1,3 Milliarden Euro, die von den Bundesländern aufzubringen sind, wird der Fördertopf noch weiter gefüllt.

Gefördert werden Investitionen in eine bessere digitale Infrastruktur, wie zum Beispiel Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Sogar erforderliche personelle Maßnahmen können finanziert werden.

Kritische Infrastrukturen

Ein großes Problem, das bereits des Öfteren für mediale Aufmerksamkeit gesorgt hatte, und das im Zuge der Corona-Krise noch einmal verstärkt zutage getreten ist: die ungenügende Cybersicherheit in vielen deutschen Krankenhäusern. Dies ist ein wichtiger Punkt, welches für das neue Krankenhauszukunftsgesetz spricht, denn aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung für das Wohlergehen und den Schutz der Bevölkerung gehören Krankenhäuser zu den Kritischen Infrastrukturen (kurz KRITIS) unserer Gesellschaft.

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Cyberkriminalität in Krankenhäusern

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definiert die Kritischen Infrastrukturen als jene Einrichtungen und Organisationen, bei denen Betriebsausfälle besonders dramatische Folgen für die Bevölkerung haben. Zu den so genannten KRITIS zählen demnach Einrichtungen und Organisationen aus den Bereichen Gesundheit und Gesundheitswesen, Strom- und Wasserversorgung, Finanzwesen oder Telekommunikation.

Um eine zukunftsfähige und wirtschaftliche Lösung zu erreichen, unterstützt Sie conversol® ganzheitlich in diesem Prozess:

↪ Erstellung des Konzepts
↪ Bedarfsermittlung
↪ Freigabe als zertifizierter Dienstleister gem. § 21 Abs. 5 KHSFV
↪ Beantragung der Fördermittel
↪ Erstellung der Ausschreibungsunterlagen
↪ Ausschreibungsverfahren
↪ Projektbetreuung
↪ Schlussabnahme

Wir betrachten jedes einzelne Krankenhaus individuell. Bei einigen herrschen bereits moderne Strukturen auf die man aufbauen kann und andere wiederum wickeln einen Großteil ihrer Prozesse in Papierform ab, stehen also auf dem digitalen Abstellgleis. Ebenso sind mobile Geräte in Form von Laptops bzw. Tablets häufig veraltet, nicht vorhanden oder können aufgrund fehlenden oder schlechten WLANs nicht genutzt werden. Ihr Haushalt wird in diesem Prozess geschont, denn unsere Leistungen sind über das #Krankenhauszukunftsgesetz förderfähig! Weitere Informationen zu diesem Thema können auf der → Website des Bundesministeriums für Gesundheit nachgelesen werden.

Mit Wissen und Zertifizierung für Sie da

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit Projekten unterschiedlichster Größe und Anforderungen bieten wir Ihnen ganzheitliche Beratungs- und Planungsleistungen, wenn es darum geht auch Ihre Einrichtung kosten- und zeiteffizient auf ein technisch modernes und insbesondere sicheres Niveau zu bringen. Zudem sind unserer Mitarbeiter, die diese Projekte betreuen, offiziell vom Bundesamt für Soziale Sicherung zertifiziert und haben die Berechtigung nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) erhalten.

Zertifikat Krankenhauszukunftsgesetz Britta Jülkenbeck
Zertifikat Krankenhauszukunftsgesetz Lukas Monka
Zertifikat Krankenhauszukunftsgesetz Michael Rogall
Zertifikat Krankenhauszukunftsgesetz Nadine Alshut

Uns kennenzulernen kostet Sie nichts – gerne vereinbaren wir ein Kennenlerngespräch und ermitteln gemeinsam die ersten Schritte!

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