Mit der neuen EU-Richtlinie „NIS-2“, die bis zum 18.10.2024 in nationales Recht umgesetzt werden muss, gelten strengere Anforderungen an die Cybersicherheit. Unternehmen werden schon ab 50 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 10 Millionen € als „wichtige Einrichtungen“ klassifiziert und sind dadurch verpflichtet, ein Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) zu implementieren. Dabei liegt die Verantwortung bei der Geschäftsführung und den Führungskräften (IT-Governance), die geforderten Risikomanagement-Maßnahmen umzusetzen.
Die zunehmende Cyberbedrohung kritischer Infrastrukturen (KRITIS) durch digitale Angriffe hat eine Überarbeitung der ursprünglichen NIS-Richtlinie von 2017 notwendig gemacht. Inzwischen haben sich zahlreiche Anbieter auf dem Markt etabliert, die mit unterschiedlichen Ansätzen Sicherheitskonzepte für ihre Kunden entwickeln und dauerhaft absichern.
Um unseren Kunden den bestmöglichen Partner in diesem Bereich zu ermitteln, bieten wir als hersteller- und produktneutrales Beratungsunternehmen umfassende Unterstützung – von der fachkundigen Beratung und Bedarfsanalyse bis hin zur Ausschreibung von IT-Sicherheitsdienstleistungen als Managed Services. Die Vergabeempfehlung für den optimalen Partner und auf Wunsch auch die Überwachung der weiteren Zusammenarbeit runden das Gesamtpaket ab.
Um stets aktuelle und passende Lösungen zu finden, beobachten wir den Markt kontinuierlich und erweitern unser Wissen regelmäßig durch Schulungen und entsprechende Zertifizierung.