Bitte beachten Sie, dass der Erhalt der Fördermittel aus dem #DigitalPaktNRW nur dann sichergestellt ist, wenn der Antrag bis spätestens 31.12.2021 gestellt wurde. Es ist besonders in diesen Zeiten wichtig, keine wertvolle Zeit verstreichen zu lassen!
#digitaleschule #zeitistgeld
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5.4 Schulträgerbudget
a) Die zur Verfügung stehenden Fördermittel werden auf die Zuwendungsempfänger gemäß der Übersicht in Anlage 2 aufgeteilt (Schulträgerbudget). Der Zuwendungsempfänger hat im Rahmen der Beantragung das ihm zugewiesene Budget zu beachten.
b) Bewilligungen aus dem Schulträgerbudget sind bis zur Höhe des jeweiligen Budgetbetrages nur möglich für bis zum 31. Dezember 2021 vollständig bei der Bewilligungsstelle eingereichte Anträge.
c) Ab dem 01.01.2022 entfällt die Bindung an die Schulträgerbudgets nach Nummer 5.4 a). Ab diesem Zeitpunkt gestellte Anträge können bewilligt werden, wenn hierfür entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Bei der Berechnung der noch zur Bewilligung zur Verfügung stehenden Mittel, sind die beantragten Mittel in Abzug zu bringen.
Quelle: https://lnkd.in/dvJTcEq